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   LSG Bayern, 27.11.2013 - L 16 AS 717/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,38304
LSG Bayern, 27.11.2013 - L 16 AS 717/13 B ER (https://dejure.org/2013,38304)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.11.2013 - L 16 AS 717/13 B ER (https://dejure.org/2013,38304)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. November 2013 - L 16 AS 717/13 B ER (https://dejure.org/2013,38304)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 3/01 R

    Funktionelle Zuständigkeit der Landessozialgerichte - Sachentscheidung als

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2013 - L 16 AS 717/13
    Daher müssen für einen solchen Antrag sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen (vgl. hierzu auch, Bundessozialgericht vom 31.07.2002, B 4 RA 3/01 R, Rn. 37, juris), d.h. auch die instanzielle Zuständigkeit.
  • LSG Bayern, 10.09.2010 - L 11 AS 484/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.11.2013 - L 16 AS 717/13
    Ein besonderes qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis für einen vorbeugenden Rechtsschutz besteht nur, wenn die Verweisung auf nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes - unzumutbar ist (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10. September 2010, L 11 AS 484/10 B ER, Rn. 14, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - L 19 AS 1799/15

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zukünftige Verwaltungsakte können deshalb nur dann durch einstweiligen Rechtsschutz vorbeugend unterbunden werden, wenn nach einem Verwaltungsakt effektiver Rechtsschutz - auch im Eilverfahren - nicht mehr möglich wäre (vgl. zu den Anforderungen an ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis bei vorbeugendem Rechtsschutz nach § 86b SGG: LSG Bayern, Beschlüsse vom 14.10.2015 - L 7 AS 663/15 B ER und 27.11.2013 - L 16 AS 717/13 B ER; Wahrendorf in Roos/Wahrendorf, SGG, § 86b Rn 148 m.w.N.; siehe auch BSG, Urteil vom 24.04.2015 - B 4 AS 39/14 R - SozR 4-4200 § 52 Nr. 1 m.w.N. zu Anforderungen an das qualifizierte Rechtsschutzinteresse bei vorbeugendem Rechtsschutz).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2019 - L 12 U 3761/19
    Daher müssen für einen solchen Antrag sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen; hierzu gehört auch die instanzielle Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.11.2013, L 16 AS 717/13 B ER, juris m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2019 - L 12 AL 2094/19
    Daher müssen für einen solchen Antrag sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen; hierzu gehört auch die instanzielle Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.11.2013, L 16 AS 717/13 B ER, juris m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2018 - L 9 AS 2593/18
    Ein vorbeugender Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist grundsätzlich unzulässig (s. hierzu und zum Folgenden Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.11.2013, L 16 AS 717/13 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2015, L 19 AS 1799/15 B ER m.w.N., beide in Juris).
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